Gesetzesänderungen 2019 für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Was hat sich 2019 im Gesetz eigentlich alles verändert?

Wir haben für euch mal die Änderungen zusammengestellt, damit man einen guten Überblick hat, was sich alles verändert hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

Qualifizierungschancengesetz
Der „Digitaler Wandel“ ist mittlerweile jedem ein Begriff und stellt viele Unternehmen immer noch vor Probleme und Herausforderungen.  
Mit dem Qualifizierungschancengesetzt soll gegen die Unwissenheit angegangen werden und Unternehmen, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind, geholfen werden. Sie können spezielle Weiterbildungen kostenlos (unter 10 Mitarbeiter) oder kostenreduziert (bis 250 Mitarbeiter) in Anspruch nehmen. 

Privat genutzte E-Dienstwagen bringen Steuervorteile 
Fällt ihr Dienstwagen in die Kategorie Elektro- oder Hybridfahrzeug, müssen sie bei privater Nutzung nur noch 0,5% des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. 
Aufgepasst: Dies gilt nur für Firmenfahrzeuge, die ab dem 01.01.2019 und bis einschließlich dem 31.12.2021 angeschafft werden. 

Dienstfahrräder sind steuerbefreit
Ab Januar 2019 sind die Dienstfahrräder steuerfrei! 

Verpackungsgesetz für Online-Händler
Die Versandhändler müssen sich ab dem neuen Jahr an das neue Verpackungsgesetz halten. Sie müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister anmelden und Lizenzgebühren zahlen. 
Leider ist es damit noch nicht vorbei, denn es muss eine jährlich Vollständigkeitserklärung aller im Jahr in den Umlauf gebrachten Um- und Verkaufsverpackungen angeben werden. 
Zudem ist eine Beteiligung an mindestens einem Rückhol-System ein Muss. 
Warum das Ganze? 
Die ökologische Verantwortung von Händlern und Verbrauchern soll gestärkt werden. 

Brückenteilzeit 
Arbeitnehmer haben dadurch die Möglichkeit ihre Arbeitszeit befristet auf ein bis fünf Jahre zu verringern und nach Fristende wieder in Vollzeit seiner Beschäftigung nach zu gehen. Dies ist ein großer Vorteil für Arbeitnehmer, die zu Hause jemanden betreuen oder in der Kindererziehung mitwirken möchten. 
Um Anspruch auf eine Brückenteilzeit zu haben, muss man mindestens sechs Monate in dem Betrieb gearbeitet haben und darf vor dem 01.01 2019 noch nicht Teilzeit gearbeitet haben. 
Liegt die Mitarbeiteranzahl des Unternehmens unter 45, muss das Unternehmen dies nicht ermöglichen. 

Mindestlohn Erhöhung 
Der Mindestlohn in der Bundesrepublik beträgt 9,19 Euro pro Stunde. Zuvor lag er bei 8,84 Euro. 

Sozialversicherungsbeitrag 
Arbeitslosenversicherung von 3% auf 2,5% gesunken
Pflegeversicherung von 2,55% auf 3,05% gestiegen 
Pflegeversicherung (kinderlose) 2,8% auf 3,3% gestiegen 

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige 
Selbstständige mit geringerem Einkommen können sich freuen! 
Gesenkt wird die Mindestbemessungsgrundlage bei der Krankenversicherung. Als Grundlage dient ab Januar 2019 „nur“ noch ein Monatseinkommen von 1.083,33 Euro. 
Klartext: Der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 171 Euro im Monat. 
 


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Martina Siemes

Personalsachbearbeiterin - Ansprechpartnerin für Mitarbeiter in Gehalts- und Abrechnungsfragen

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