DSGVO - Ein Boden ohne Fass

Deutschland mal wieder ein Streber bei der Umsetzung der neuen DSGVO - doch es fehlt an klaren und transparenten Anweisungen!

Am 25.05.2018 wurde die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft gesetzt, die die Arbeit mit personenbezogenen Daten komplett verändert hat.

Das neue Gesetz wurde auf EU-Ebene verabschiedet, jedoch nur in Deutschland 1:1 implementiert. Länder wie z.B. Österreich haben kurz vor knapp zurückgerudert und die Gesetzesänderung erstmal verschoben. Das bürokratische Deutschland hat seinem Streberimage wieder mal alle Ehre gemacht und ein Gesetz verabschiedet, dass kleine Unternehmen und Start-Ups vor fast unlösbaren Aufgaben stellt. Kurze Beispiele aus dem Alltag der next STEP Consulting GmbH gefällig?

o Möchte ein Bewerber seine Daten löschen, müssen wir dieser Bitte direkt folge leisten und die Löschung vollziehen; jedoch erst nach 3 Monaten. So lange hat nämlich ein Bewerber Zeit, uns auf ein AGG Verstoß zu verklagen.  Welch ein Behördenirrsinn!
Auf der einen Seite müssen wir die Rechte des Verbrauchers wahren, auf der anderen Seite müssen wir alle Gesetze des Bundes beachten. Ob diese miteinander kollidieren, ist dem Gesetzgeber erstmal egal. Die Umsetzung und Einhaltung wird den Unternehmen überlassen.

o Wir löschen einen Bewerber nun nach 3 Monaten, dieser möchte es gerne per Mail bestätigt haben.
Absolut verständlich. Nur sobald ich ihm eine Bestätigung nach der Löschung schicke, habe ich wieder seine Daten gespeichert, auch wenn es nur eine Mail-Adresse ist. Eine finale Bestätigung kann ich somit nicht versenden oder telefonisch bestätigen. Der Bewerber kann somit nur hoffen, dass ich seiner Bitte um Löschung nachkomme.

Das Problem ist gar nicht das Gesetz als solches, schaut man sich allerdings die Datenlecks von Unternehmen wie Google, Facebook oder Twitter an, ist es absolut sinnvoll. Es fehlt aber an einer ganz klaren Auslegung, wie ich etwas umzusetzen habe und wie ich mich verhalte, wenn das neue Gesetz mit anderen Gesetzen kollidiert.

In 2017 gab es eine umfassende Reform zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Branche nachhaltig veränderte. Der Unterschied zur DSGVO ist, dass alles durchdacht wurde. Es gab klare Anweisungen, was man zukünftig darf und womit man sich strafbar macht. Das Gesetz war so formuliert, dass es jeder versteht und die Arbeitsrechtler es klar interpretieren können.

Die Realität bei der neuen Datenschutzgrundverordnung sieht leider anders aus. ¾ meiner Arbeitskraft musste ich in den letzten Monaten für die Umsetzung investieren und habe somit mein eigentliches Geschäft vernachlässigt.

Die eigentlichen Verursacher der prominenten Datenlecks sind Großkonzerne wie Google, Facebook oder auch Twitter. Diese Unternehmen haben ganze Datenschutz-Abteilungen und eine Schar von Juristen die bei der Umsetzung helfen. Für diese, meist US-Unternehmen, hat die EU die DSGVO verabschiedet. Umsetzen muss es jeder, auch die kleine Bäckerei oder der Kiosk um die Ecke, der sich externe Hilfe finanziell gar nicht leisten kann.

Natürlich sind wir alle vor dem Gesetz gleich und was für einen Großkonzern gilt, muss auch für einen 2-Mann Betrieb gelten, jedoch brauchen wir Kleinunternehmer andere Möglichkeiten der Umsetzung und klarere und transparentere Anweisungen des Gesetzgebers.

So wie es sich jetzt im Moment darstellt, tappen alle im Dunkeln und man bekommt das Gefühl, dass selbst der Gesetzgeber nicht genau weiß, wie was umgesetzt werden soll.

Ich habe in den letzten Monaten viel mit Anwälten und Datenschutzbeauftragten gesprochen, alles Koryphäen ihrer Branche, keiner konnte mir eine klare Anweisung geben, es waren allesamt Empfehlungen. Teilweise sogar sehr gegensätzlich zu den aktuellen Gesetzestexten.

Ich bin gespannt, wo die Reise noch hingeht und ob unsere Regierung diesen Missstand schnellstmöglich behebt. Das Gesetz ist dringend notwendig, doch die Umsetzung darf nicht ganze Unternehmen lahmlegen und Unmengen an Geld verschlingen.

Bei next STEP versichere ich Ihnen als Geschäftsführer, dass Ihre Daten in sicheren Händen sind und wir seit je her in Ihrem Interesse handeln - neues Gesetz hin oder her.

Welche Erfahrung haben Sie mit dem neuen Gesetz gemacht?


Tobias Lüscher

Geschäftsführer | Gründer | Gesellschafter

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