Ein genereller Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld besteht nicht. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Sonderzahlung...
Ein genereller Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld besteht nicht. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Sonderzahlung. So bestehen im direkten Vergleich signifikante Unterschiede. Manch ein Arbeitgeber zahlt ein großzügiges Weihnachtsgeld, ein anderer vergütet keine Extra-Summe. Dennoch besteht die Möglichkeit einer rechtlich bindenden Finanzspritze in Form von Weihnachtsgeld, wenn die Extrazahlung in einem Tarifvertrag festgehalten ist.
Es gibt einige Faktoren die Einflüsse auf die Chance des Weihnachtsgeldes haben.
- Region: Nach wie vor bestehen auch noch große Unterschiede im direkten Vergleich von Ost- und Westdeutschland. Im Westen sind es 57 %, im Osten nur 43 % der Beschäftigten, die Weihnachtsgeld bekommen.
- Tarifvertrag: ganze 87 % der Beschäftigten von Unternehmen mit Tarifvertrag erhalten ein Weihnachtsgeld. Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber sind es gerade mal 44 %.
- Arbeitszeit: Bessere Chancen haben eher Vollzeit- als Teilzeitbeschäftigte. Bei Letzteren sind es nur 38 %, die ein Weihnachtsgeld erhalten. Demgegenüber stehen 55 % der Vollzeitbeschäftigten, die final die Sonderzahlung erhalten.
- Befristeter Arbeitsvertrag: Immerhin knapp die Hälfte (49 %) der befristet Beschäftigten erhält Weihnachtsgeld. Bei Angestellten mit unbefristetem Arbeitsvertrag sind es allerdings 55 %.
Das Weihnachtsgeld wird in der Regel Ende November gemeinsam mit dem monatlichen Bruttolohn ausgezahlt.
Wann haben Sie Anrecht auf Weihnachtsgeld?
- die Zahlung von Weihnachtsgeld ist fest im Arbeitsvertrag bestimmt
- es ist Grundlage Ihres Tarifvertrages
- es ist Teil der Betriebsvereinbarung welche Sie betrifft
- wenn Ihre Kollegen den Bonus erhalten, steht dieser auch Ihnen zu – außer es gibt sachliche Gründe die dagegensprechen
Berechnung und Höhe des Weihnachtsgeldes
Es besteht keine rechtlich bindende Regelung in Bezug auf die Berechnung und Höhe der Finanzspritze. Allerdings müssen alle Mitarbeiter eines Unternehmens nachvollziehbar gleichbehandelt werden. Hier wird nicht impliziert das alle Mitarbeiter in Summe dasselbe bekommen, aber für Abweichungen bedarf es guter Gründe: etwa die erreichten Ziele, längere Betriebszugehörigkeit oder ähnliches.
Weihnachtsgeld bei Kündigung
Im Fall einer Kündigung kann theoretisch der Fall eintreten, dass Sie Ihr Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen. In der Praxis wenden Unternehmer hierzu oft sogenannte Stichtagsregelungen an. Diese Stichtagsregelung besagt, dass Sie erhaltene Sonderzahlungen, wie das Weihnachtsgeld eine ist, anteilig oder vollständig zurückzahlen, sollte Ihr Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Termin beendet werden.
Weihnachtsgeld bei TRICONNECT Consulting GmbH
Wir sind froh, all unseren externen Mitarbeitern das tariflich geregelte Weihnachtsgeld (Tarif BAP) mit dem Novembergehalt auszuzahlen.