Das perfekte Kundenweihnachtsgeschenk

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – Das perfekte Kundenweihnachtsgeschenk und wie das Beschenken von Kunden allen Freude bereitet!

Die Vorweihnachtszeit bedeutet für viele von uns frischgebackenen Lebkuchen essen, heißen Glühwein trinken, die verfrühte Weihnachtsmusik im Radio zu hören und schöne neue Deko für unser Zuhause zu shoppen. 
Für die meisten Unternehmen bedeutet das zudem, sich die alljährliche Frage nach einem passenden Weihnachtsgeschenk für die Kunden zu stellen. 

Wenn Sie Ihren Kunden eine Freude bereiten möchten, gilt es, neben der Frage nach den unterschiedlichen Geschmäckern, auch die steuerrechtlichen Regelungen zu den Schenkungsfreigrenzen zu beachten. Ansonsten können Sie Ihrem Kunden direkt den passenden Beleg zur entsprechenden Versteuerung mitschenken. 

Spaß beiseite. Damit Sie weder sich noch Ihren Kunden in solch eine Situation bringen, sollte der Wert Ihres Geschenkes die Freigrenze von 10,00 Euro nicht überschreiten. Möchten Sie höherpreisige Präsente an seine treuen Kunden verschenken, so kann man alternativ auf eine Pauschalversteuerung zurückgreifen. Dabei versteuert das schenkende Unternehmen mit einem Steuersatz in Höhe von 30 Prozent alle betrieblichen Geschenke innerhalb eines Jahres selbst – also für den Kunden. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein bestehendes Geschäftsverhältnis, somit sind alle Geschenke zur Kundengewinnung von der Regelung ausgeschlossen. Im Zweifelsfall empfehlen wir immer die vorherige Konsultation Ihres Steuerberaters.

Ebenso sollten Sie beachten, Ihre Geschäftspartner durch ein Weihnachtspräsent nicht in eine missliche Lage zu bringen. Denn bei der Annahme von Geschenken darf nicht der Eindruck entstehen, dass diese von einer Gegenleistung abhängen. Stichwort Bestechung! Sollte ein Unternehmen den Verdacht haben, Ihr Weihnachtspräsent ist unangemessen, droht den Mitarbeitern im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. 

Um sich und ihre Mitarbeiter zu schützen, haben viele Unternehmen daher spezielle Regelungen für die Annahme von Präsenten getroffen. Diese reichen von erlassenen Höchstgrenzen für die Präsente, über einen notwendigen Nachweis der Einzelkosten, bis zum gänzlichen Verbot der Annahme. Dann können Sie ein noch so entzückendes Präsent ausgewählt haben, Ihre Ansprechpartner würden es freundlich ablehnen müssen.

Damit das Schenken in der Weihnachtszeit trotzdem allen eine Freude bereitet, hier noch ein paar großartige Geschenktipps:

Das perfekte Kundenweihnachtsgeschenk sollte natürlich winterlich oder zumindest zeitlos sein. Mit einem Strandtuch im Dezember oder einem Eis zur Weihnachtszeit ist das Timing wohl nicht ganz getroffen. Wenn es regionale Spezialitäten gibt, sind diese meist ein willkommenes Weihnachtspräsent. Ebenso freut sich Ihr Ansprechpartner über funktionale Präsente, wie z.B. einen Kaffee- oder Teebecher zum Mitnehmen an kalten Wintertagen. 

Hoch im Kurs stehen auch in diesem Jahr wieder wohltätige Spenden für Hilfsorganisationen. 

Jedes fünfte Unternehmen rechnet zukünftig mit einem Plus bei den Ausgaben für Werbeartikel. Statt die Gedanken und das Geld wieder in neue Geschenkeideen zu investieren, ist das Budget oder zumindest ein Teil davon sicherlich dort sehr sinnvoll investiert. 


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Stefanie Baar

Junior Consultant | Auszubildende

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