Arbeitszeugnisse – einfach oder qualifiziert?

Was gilt es bei Arbeitszeugnissen zu beachten und was macht ein wirklich gutes Arbeitszeugnis wirklich aus?

Jeder Arbeitnehmer der in einem Unternehmen beschäftigt war, hat in Deutschland Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Hier wird unterschieden ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis zum Tragen kommt. Wenn ein Arbeitsverhältnis nur über eine sehr kurze Dauer (Tage oder wenige Wochen) bestanden hat, wird in der Regel ein einfaches Zeugnis erstellt. Dieses gibt Auskunft über die Person des Mitarbeiters und Dauer und Art des Beschäftigungsverhältnisses. 

Des Weiteren sollte eine Übersicht der Tätigkeiten aufgeführt werden, damit sich ein klares Bild vom Einsatzgebiet ergibt. Bei längeren Arbeitsverhältnissen besteht Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Wird ein qualifiziertes Zeugnis nicht automatisch ausgestellt, kann der Arbeitnehmer dieses ausdrücklich verlangen (§§ 630 S. 2 BGB, 109 Abs. 1 S. 3 GewO). Das qualifizierte Zeugnis hat feste und freiwillige Bestandteile. Feste Bestandteile neben den persönlichen Daten sowie Ein- und Austritt, sind eine Stellenbezeichnung sowie Aufgabenbeschreibung und eine Leistungsbeurteilung, das Verhalten sowie die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Datum des Zeugnisses.

Außerdem ist in den meisten Zeugnissen eine Bedauerns-, Dankesformel und Wunschformel üblich. Diese sind aber ein freiwilliger Zusatz vom Arbeitgeber. Falls individuelle Wünsche zum Zeugnisinhalt bestehen, können diese gerne mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Zeugnisse werden generell auf Geschäftspapier erstellt und sind in der Regel vom Vorgesetzten unterschrieben. Viele Unternehmen senden dem Mitarbeiter vorab auch einen Zeugnisentwurf zu. Arbeitnehmer können auch ein sogenanntes Zwischenzeugnis erhalten. Dieses wird häufig erstellt, wenn es einen Vorgesetztenwechsel gibt oder der Arbeitgeber in einen anderen Bereich/Abteilung wechselt. Weitere Gründe können ein Betriebsübergang oder eine mögliche Kündigung sein.

Das Zwischenzeugnis unterscheidet sich im Vergleich zum Endzeugnis durch den Zeitpunkt, da es nicht bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erstellt wird.Generell sollte das Zeugnis, falls es nicht automatisch durch den Arbeitgeber  nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt wird, zeitnah vom (ehemaligen) Arbeitnehmer angefordert werden, am besten in schriftlicher Form per eMail oder per Post.


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